AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PERSONALVERMITTLUNG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen der arthus HR Solutions GmbH, im Folgenden kurz „arthus“, im Rahmen der Erbringung von Personalvermittlung, Personalberatung und Consulting-Leistungen an ihre Kunden. arthus erklärt, sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird damit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluss

Angebote von arthus sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebotes zustande; spätestens jedoch durch die tatsächliche Beauftragung von arthus.

Änderungen von Firmendaten oder anderen relevanten Informationen sind beiderseits umgehend schriftlich mitzuteilen; dies gilt ebenso für den Fall des Entzugs oder Wegfalls der Gewerbeberechtigung.

3. Beendigung der Vertragsbeziehung

Jede Vertragspartei kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten gemäß Punkt 2.1 des Angebotes sind arthus ohne Abzug zu erstatten.

4. Leistungsumfang

arthus vermittelt im Rahmen des Professional Search Arbeitskräfte zur Fixanstellung beim Kunden. arthus führt ein erstes Auswahlverfahren und eine ordnungsgemäße Prüfung des Kandidatenprofils auf Basis der vom Kunden genannten Anforderungen durch und präsentiert dem Kunden Kandidaten. Die Endauswahl eines Kandidaten obliegt dem Kunden. Die von arthus zu einem Kandidaten gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten oder von Dritten (z.B. früheren Dienstgebern). arthus übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben sowie für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Dokumente.

5. Honorar

Die Höhe des jeweiligen an arthus zu leistenden Honorars ergibt sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot von arthus.

Der Honoraranspruch der Placement Fee von arthus entsteht bei Erteilung der Einstellungszusage an den von arthus vorgeschlagenen Kandidaten. Dies gilt auch dann, wenn

  1. der Vertrag zwischen arthus und dem Kunden zum Zeitpunkt der Einstellungszugsage und/oder des Dienstantritts nicht mehr aufrecht ist,
  2. die (selbständige oder unselbständige) Beschäftigung eines von arthus vorgestellten Kandidaten über einen Dritten erfolgt
  3. ein von arthus vorgestellter Kandidat für eine andere Position als jene, für die er ursprünglich vorgestellt wurde, direkt oder über einen Dritten eingestellt bzw. (selbständig oder unselbständig) beschäftigt wird.

Für den Fall, dass der Kunde mit einem von arthus namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens des Kandidaten ein Vertragsverhältnis eingeht, hat der Kunde ebenfalls ein Honorar in oben genannter Höhe an arthus zu entrichten. Der Kunde ist verpflichtet, arthus unverzüglich über die Zusage zu informieren und das Jahresbruttozielentgelt (Fixum und variable Entgeltbestandteile) zur Ermittlung des Honorars bekannt zu geben. Das Entgelt wird auch dann fällig wenn das Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten nicht vom Kunden sondern von einem mit diesem verbundenen oder sonstwie in dessen Einflussbereich stehenden oder diesem zuzurechnenden Dritten (z.B. Konzernunternehmen,  Dritter, welcher Daten des Kandidaten vom Kunden erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn der Kandidat aus sonstigen Gründen (zB im Wege der Arbeitskräfteüberlassung durch ein drittes Unternehmen) im Unternehmen des Kunden oder eines dem Kunden zuzurechnenden Dritten tätig wird.

Hat sich ein von arthus vorgeschlagener Kandidat bereits selbständig beim Kunden beworben oder wurde dieser Kandidat bereits über einen Dritten dem Kunden vorgestellt, ist der Kunde verpflichtet, arthus unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils darüber zu informieren. arthus wird in diesem Falle hinsichtlich dieses Kandidaten keine weiteren Leistungen erbringen. Erfolgt keine Information an arthus oder wünscht der Kunde die weitere Abwicklung durch arthus und kommt es zu einer Einstellung oder (selbständigen oder unselbständigen) Beschäftigung eines von arthus vorgeschlagenen Kandidaten beim Kunden (direkt oder über einen Dritten) innerhalb von 12 Monaten ab der Vorstellung des jeweiligen Kandidaten durch arthus, ist arthus berechtigt, das vereinbarte Honorar zu verrechnen.

Der Kunde verpflichtet sich zu den in diesem Absatz genannten Zwecken, arthus umgehend den Beschäftigungsbeginn sowie das vereinbarte Monatsbrutto- bzw. Jahresbruttozielentgelt bekannt zu geben.

Zusätzliche, auf Wunsch des Kunden geschaltete Inserate und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung notwendigen Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Kunden verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise oder Vergütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Entgelt ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das Konto von arthus zu überweisen. Wird die Rechnung vom Kunden nicht binnen 8 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt. arthus ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat sowie sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten, wie insbesondere für Mahnungen durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, sonstige Inkassoversuche und allfällige gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.

arthus ist bei Zahlungsverzug des Kunden weiters berechtigt, seine Leistungen einzustellen und jenes Entgelt, welches arthus bei vollständiger Erfüllung aller übrigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.

7. Haftung

arthus wählt die Kandidaten bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt aus (vgl. Punkt 3). Der Kunde prüft im Rahmen seiner Auswahlentscheidung die Eignung des Kandidaten in seinem eigenen Verantwortungsbereich. arthus haftet im Falle des Abschlusses eines Dienstvertrages nicht für die getroffene Wahl des Kunden, für Qualifikationen, Kompetenzen, Eignung, einen bestimmten Arbeitserfolg sowie das Vorliegen der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen, die notwendig sind, um in Österreich arbeiten zu dürfen.

arthus haftet dem Kunden nur insoweit als arthus bei der Auswahl vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat und die mangelnde Eignung des Kandidaten nicht ohnehin für den Kunden erkennbar war. Die Haftung von arthus für leicht fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von arthus ist jedenfalls auf den Betrag des Honorars pro Auftrag pro Position beschränkt, welches arthus gemäß dem Angebot gebührt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, Pönaleverpflichtungen, entgangene Ersparnisse sowie Betriebsunterbrechungen ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Ausschlüsse und Einschränkungen gelten nicht für von arthus verursachte Personenschäden. Allfällige Schäden sind vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust (i) unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach Kenntnis, schriftlich an arthus zu melden und (ii) binnen weiterer drei Monate gerichtlich geltend zu machen.

8. Datenschutz und Geheimhaltungsverpflichtung

Soweit arthus dem Kunden personenbezogene Daten, insbesondere besondere Kategorien von personenbezogenen Daten oder strafrechtlich relevanten Daten von Bewerbern oder Kandidaten übermittelt oder der Kunde solche Daten von Bewerbern oder Kandidaten verarbeitet, hat der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Bewerbungsunterlagen und Daten von Kandidaten nicht an Dritte zu übermitteln, diese wenn notwendig zu berichtigen und nach Wegfall des Zweckes zu löschen/sperren. Mit Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Kunden wird der Kunde in Hinblick auf diese personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, (EU) 2016/679, (DSGVO). Die Verwendung solcher von arthus an den Kunden vermittelten personenbezogenen Daten für andere Zwecke als (i) die Bewertung und Auswahl von vorgeschlagenen Kandidaten bzw. (ii) die Begründung eines Dienstverhältnisses ist unzulässig und wird hiermit ausdrücklich untersagt.

Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen über die von arthus angebotenen Dienstleistungen auf elektronischem oder postalischem Wege, mit der elektronischen Zusendung von Rechnungen sowie mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch arthus ausdrücklich einverstanden.

9. Gleichbehandlung und Fairness

Sowohl arthus als auch der Kunde verpflichten sich, jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Kandidaten aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

10. Schlussbestimmungen

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von arthus ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen des Kunden entweder von arthus ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.

Für Streitigkeiten zwischen arthus und dem Kunden wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für 1080 Wien vereinbart. arthus ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des Kunden zu klagen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die Unterscheidung weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet. Die Verwendung der männlichen Form bezieht sich auf sämtliche Geschlechter.

Stand: September 2023